Donnerstag, 20. Juni 2013

Bundessozialgericht: Kreditklemme kein Arbeitsunfall...

Die Kreditklemme bei Banken und Sparkassen ist kein Arbeitsunfall. Betroffene Mitarbeiter haben keinen Ansprüche auf Leistungen gegenüber der Berufsgenossenschaft (VBG). Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.06.2013 entschieden (AZ: B 1 AA 11/20 R).

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